„Das Behindertentestament“
Testament zugunsten behinderter Kinder
Lebenslagen Teilhabe ermöglichen
Wie können Eltern für die Zeit nach ihrem Ableben ihrem Kind mit Behinderung einen Lebensstandard über dem Sozialhilfeniveau ermöglichen?
Diese Frage behandelt der Vortrag aus rechtlicher und praktischer Sicht.
Das Erbrecht und die Testamentsvollstreckung bieten zur Absicherung des eigenen Kindes über den Tod hinaus vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Durch diese Gestaltung ist es möglich, das Erbe der Kinder mit Behinderung vor staatlichem Zugriff zu schützen.
Zu Lebzeiten kümmern sich die Eltern um alle Bedürfnisse und Wünsche ihres Kindes, die nicht durch staatliche Leistungen abgedeckt sind. Mit dem Ableben der Eltern fallen all diese Unterstützungen (Hobbys, Urlaube, zusätzliche Medikamente, Therapien, Kleidung, Möbel, eigene Wohnung und Betreuung etc.) und die damit verbundene Lebensqualität für das Kind mit Behinderung weg.
Es ist ab diesem Zeitpunkt nur noch auf die staatlichen Leistungen reduziert und damit auf Leistungen am Rande des Existenzminimums.
Der Vortrag erläutert die einzelnen Regelungen des Behindertentestaments und die praktische Umsetzung des Testaments.
Referent:
Reinhold Hohage Partner bei Hohage, May und Partner mbB
Fachanwalt für Sozialrecht
Testamentsvollstrecker
Nur für MITLGIEDER von ELA Deutschland oder der Gemischten Tüte
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